Benutzungsordnung

Katholische
öffentliche Bücherei
St. Barbara

Benutzungsordnung

 

§ 1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde Freiburg Ost. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2. Jeder Bewohner von Littenweiler ist berechtigt, diese Bücherei zu benutzen. Auswärtige können im Einzelfall zugelassen werden.

3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Für besondere Leistungen wie Mahnungen und Auslagenersatz werden Gebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.

4. Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 

§ 2 Öffnungszeiten

1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Tür des Gemeindeheims bekannt gegeben.

 

§ 3 Anmeldung

1. Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Der Benutzer/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung anzuerkennen.

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Bezahlung anfallender Gebühren.

3. Die Benutzer/die Benutzerinnen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4 Benutzung, Ausleihe, Leihfrist, Vormerkung

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutz­gesetzes!

2. Die Leihfrist beträgt für Bücher und Spiele 4 Wochen, alle anderen Medien 2 Wochen.

3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich.

4. Wenn ein Medium gerade ausgeliehen ist, kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vormerkung entgegennehmen. Die Bücherei hält es nach Eintreffen zwei Wochen lang bereit.

 

§ 5 Ausleihbeschränkungen

1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

2. Es dürfen bis zu zehn Medien, darunter max. fünf Comics, pro Benutzer/in ausgeliehen werden.

 

§ 6 Rückgabe

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2. Wenn die Leihfrist überschritten wird, sind Mahngebühren nach der jeweils gültigen Gebührenordnung fällig.

3. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

 

§ 7 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadenersatzpflichtig.

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich zu melden. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben.

4. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben. Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien an Dritte entstehen.

 

§ 8 Schadenersatz

1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Bei Beschädigung dürfen die Kosten einer fachgerechten Reparatur, bei Verlust der Wiederbeschaffungswertverlangt werden.

 

§ 9 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jeder Benutzer/jede Benutzerin hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung.

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

§ 10 Ausschluss von der Benutzung

1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2018 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Freiburg, im Oktober 2018

 

Gebührenordnung (Stand 2018)

Mahngebühren:

1 Euro / je Medium für die erste Mahnung,

2 Euro für jede weitere Mahnung

plus ggf anfallende Portokosten.

  
1