Schulung zum grenzachtenden Umgang

Die jährliche Schulung zur "Unterschrift der Erklärung zum grenzachtenden Umgang für eine Kultur des achtsamen Miteinanders zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt“  in unserer Kirchengemeinde ist Bestandteil des institutionellen Schutzkonzeptes und ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der Kirchengemeinde Freiburg Ost.

Für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in unserer Kirchengemeinde, die im Laufe des Jahres 2025/ 2026 eine neue Aufgabe im Bereich Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen   übernehmen oder schon übernommen haben, werden wir wieder eine Schulung anbieten.

Ebenso laden wir alle  ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in unserer Kirchengemeinde ein, deren Präventionsschulung länger als fünf Jahre zurückliegt

Das Ziel der Schulung soll eine Auseinandersetzung mit diesem Thema fördern, uns darin sensibilisieren und gegebenenfalls vorhandenes Wissen auffrischen. Die Schulung im November  2026 wird von Frau Stumpe-Blasel, Referentin an der Fachberatungsstelle Wildwasser Freiburg e.V. / Beratung und Information für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch durchgeführt, die Schulung im Juli 2026 von Michael Bosch, Ansprechperson für Prävention. 

Die Schulung zur Unterschrift der "Erklärung zum grenzachtenden Umgang" für eine Kultur des achtsamen Miteinanders zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt finden 

am Dienstag, 14. Juli  2026  im Pfarrsaal Hl. Dreifaltigkeit, Hansjakobstraße 88a, 79117 Freiburg-Waldsee von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr   statt.

am Dienstag, 24. November  2026  im Pfarrsaal Hl. Dreifaltigkeit, Hansjakobstraße 88a, 79117 Freiburg-Waldsee von 18:00 Uhr – 21:00 Uhr   statt.


 Sie wollen sich für diese Schulung anmelden? Dann wenden sie sich bitten an:

- das Pfarrbüro St. Barbara, Tel.: 673 77; Email: pfarramt-barbara@kath-freiburg-ost.de

- Pastoralreferent Michael Bosch, Tel.: 76 77 263 ; Email: Michael.Bosch@kath-freiburg-ost.de

 

Hier finden sie die Erklärung zum grenzachtenden Umgang


Hier finden sie den Link zur Erklärung zum grenzachtenden Umgang für Ehrenamtliche in der Kirchlichen Jugendarbeit unter 18 Jahre. 

 

Hier finden sie den entsprechenden Auszug aus der Schutzkonzeption S. 1 , als Grundlage der Schulung.

ERKLÄRUNG ZUM GRENZACHTENDEN UMGANG UND VERHALTENSKODEX FÜR EHRENAMTLICH TÄTIGE PERSONEN

Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang, der Verhaltenskodex, die damit verbundene Unterweisung und die für bestimmte Personen verpflichtende Teilnahme an einer Präventionsschulung sind wesentliche Bestandteile der Prävention gegen sexualisierte Gewalt in der Erzdiözese Freiburg. Diese sind in der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ und in der dazugehörenden „Ausführungsordnung der Rahmenordnung Prävention“ verankert.

„Ziel der Erzdiözese Freiburg ist es, allen Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Geiste des Evangeliums und auf Basis des christlichen Menschenbildes einen sicheren Lern- und Lebensraum zu bieten.

In diesem Lern- und Lebensraum müssen menschliche und geistliche Entwicklung gefördert, sowie Würde und Integrität geachtet werden. Dabei soll vor Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, geschützt werden.“ (Präambel der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt)

Der vorliegende Verhaltenskodex fasst verbindliche Verhaltensregeln, insbesondere für Tätigkeiten im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, zusammen. Er gilt für alle Tätigkeiten in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen einschließlich der Einrichtungen der verbandlichen Caritas. Durch die Anerkennung und Umsetzung der Verhaltensregelungen soll in allen kirchlichen Bereichen die Grundlage für eine Kultur des achtsamen Miteinanders geschaffen werden.

Der Allgemeine Teil ist für alle Beschäftigten im kirchlichen Dienst, ehrenamtlich tätigen Personen und Mandatsträger im kirchlichen Bereich gleichermaßen gültig. Der Spezifische Teil enthält verbindliche Verhaltensregeln für den konkreten Tätigkeitsbereich/Einsatzort. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang wird bei Beginn der Tätigkeit in einem Unterweisungs- und Informationsgespräch mit dem/der Dienstvorgesetzten, der zur ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragenden Person oder einer von dieser/diesem delegierten Person gemäß §14 Absatz 3 AROPräv unterschrieben.

  
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